Zum Inhalt springen
V3127-20 ·20. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abfindungen bei Aufhebungsverträgen sind nicht steuerfrei; Auslandsfreibetrag gilt nicht für Abfindungen

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigte sich, ob seine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag und seine Vergütung für internationale Entsendungen steuerlich begünstigt werden können. Die DGT stellt klar, dass Abfindungen im Falle einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung nicht steuerfrei sind und dass der Freibetrag für Auslandstätigkeiten nur auf das Gehalt für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage Anwendung findet, nicht jedoch auf Abfindungszahlungen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Abfindungen aus einvernehmlichen Trennungen der vollen Besteuerung unterliegen und die steuerliche Begünstigung für Auslandstätigkeiten strikt auf das Arbeitsentgelt begrenzt ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt