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V3121-21 ·16. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

0 % Umsatzsteuer auf In-vitro-Diagnostika für SARS-CoV-2 bei Einhaltung europäischer Normen

Die Anfragende erkundigt sich nach dem anzuwendenden Umsatzsteuersatz für Covid-19-Tests. Die DGT stellt klar, dass der Nullsteuersatz nur dann gilt, wenn es sich um In-vitro-Diagnostika für SARS-CoV-2 handelt, die die Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG oder der Verordnung (EU) 2017/746 erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Covid-19-Testkits und stellt sicher, dass nur Produkte, die den strengen EU-Regularien entsprechen, vom ermäßigten Steuersatz profitieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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