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V3108-21 ·14. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

0 % Mehrwertsteuersatz auf die Einfuhr von In-vitro-Diagnostika für SARS-CoV-2 nach EU-Normen

Ein Unternehmen erkundigte sich nach dem geltenden Mehrwertsteuersatz für die Einfuhr von COVID-19-PCR- und Antigen-Tests aus China. Die DGT stellt klar, dass der Steuersatz von 0 % Anwendung findet, sofern die Produkte die Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG oder der Verordnung (EU) 2017/746 erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass medizinische Diagnostika für SARS-CoV-2 unter Einhaltung der EU-Vorschriften steuerbegünstigt eingeführt werden können, was die Kosten für die Bereitstellung dieser Tests senkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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