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V3087-14 ·13. November 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückzahlung von Vertragshinterlegungen durch eine Berufskammer begründet keine Quellensteuerpflicht

Ein Verband der Technischen Architekten erkundigt sich, ob bei der Rückzahlung von Honorar-Kautionen, die von seinen Mitgliedern hinterlegt wurden, Einkommensteuer (IRPF) einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass die Entität keine Einkünfte ausschüttet, sondern lediglich Beträge zurückzahlt, weshalb sie nicht zur Einbehaltung von Steuern verpflichtet ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Rückzahlung von hinterlegten Sicherheiten keine steuerpflichtige Leistung darstellt und somit keine Quellensteuerpflicht auslöst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-11-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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