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V3055-16 ·1. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Spender kann Vergütung für Leitungsfunktionen in Tochtergesellschaften erhalten, ohne den Schenkungsabzug zu verlieren

Es wird angefragt, ob ein Schenker den Abzug von 95 % bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer verliert, wenn er weiterhin ein Gehalt für Leitungsfunktionen in Tochterunternehmen bezieht. Die DGT stellt klar, dass dies unerheblich ist, sofern er die Leitungsfunktionen in der geschenkten Gesellschaft nicht mehr ausübt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Schenker, die weiterhin in verbundene Unternehmen tätig sind, und schützt den steuerlichen Abzug, solange die Managementfunktion in der geschenkten Gesellschaft entfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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