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V3054-20 ·13. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein steuerlicher Verlustanspruch allein durch Zahlungsverzug bei Forderungen

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob sie im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) einen Vermögensverlust in Höhe von 30.000 Euro geltend machen kann, den sie von einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen nicht zurückfordern konnte. Die DGT stellte klar, dass ein Zahlungsverzug nicht automatisch einen steuerlichen Verlust begründet. Da sich der Schuldner im Insolvenzverfahren befindet, kann der Verlust erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht, dass der bloße Ausfall einer Zahlung nicht unmittelbar zur steuerlichen Anerkennung eines Verlusts führt, insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren läuft; hier müssen die gesetzlichen Kriterien für die zeitliche Zurechnung erfüllt sein.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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