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V3052-21 ·7. Dezember 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz, wenn die Immobilie nicht zwei Jahre vor dem Verkauf selbst genutzt wurde

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich nach der steuerlichen Ansässigkeit und der Möglichkeit, die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz nach dem Verkauf einer Immobilie in Spanien in Anspruch zu nehmen. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht gewährt werden kann, wenn die Immobilie bereits mehr als zwei Jahre vor dem Verkauf nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt wurde, unabhängig davon, ob die Person in Spanien oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Immobilienverkäufen ein, da die Bedingung der kontinuierlichen Nutzung als Hauptwohnsitz für mindestens zwei Jahre vor dem Veräußerungszeitpunkt zwingend ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-12-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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