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V3039-20 ·8. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte aus Untervermietung einer Gewerbehalle unterliegen dem IRPF-Quellensteuerabzug, sofern der Zahler zur Quellensteuer verpflichtet ist

Ein Privatperson erkundigt sich, ob die Einkünfte aus der Überlassung einer Gewerbehalle an Unternehmen (Untervermietung) sowie die Erstattung von Nebenkosten der IRPF-Quellensteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte der Quellensteuer unterliegen, sofern der Zahler zur Quellensteuer verpflichtet ist und keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Untervermietungseinkünften und bestätigt die Pflicht zum Quellensteuerabzug bei entsprechender Verpflichtung des Zahlers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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