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V3012-23 ·21. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Modernisierungsmaßnahmen können den Anschaffungswert erhöhen, aber keine Reinvestitionsbefreiung bei Nicht-Hauptwohnsitz

Die Anfragende möchte wissen, ob Sanierungsarbeiten an ihrer Wohnung in Teruel als Erhöhung des Anschaffungswerts geltend gemacht werden können und ob bei einem Verkauf und der anschließenden Investition in eine andere Wohnung die Reinvestitionsbefreiung greift. Die DGT stellt klar, dass nur Modernisierungs- oder Erweiterungsarbeiten den Anschaffungswert erhöhen und die Befreiung nicht anwendbar ist, da die Wohnung nicht der Hauptwohnsitz war.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten ein und stellt klar, dass die Reinvestitionsbefreiung strikt an die Bedingung des Hauptwohnsitzes gebunden ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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