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V3009-20 ·6. Oktober 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Incentive-Prepaidkarten, die kein elektronisches Geld darstellen, gelten als Sachbezüge

Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob Incentive-Karten (eine personengebundene und eine mit eingeschränktem Nutzungsumfang) als Geldleistungen oder Sachbezüge zu werten sind. Die DGT stellt klar, dass diese, sofern sie kein elektronisches Geld darstellen, als Arbeitslohn in Form von Sachbezügen gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Einstufung als Sachbezug statt als Geldleistung hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Berechnung der Lohnsteuerabzüge.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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