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V2990-18 ·20. November 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Unmöglichkeit des Abzugs von Werbungskosten bei Vermietung für Nichtansässige ohne Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den VAE

Ein mit britischem Pass in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er Ausgaben von seinen Mieteinnahmen für eine Immobilie in Spanien abziehen kann. Die DGT stellt fest, dass mangels Erfüllung der Wohnsitzvoraussetzungen des Abkommens die nationale Gesetzgebung Anwendung findet, die eine Besteuerung des Bruttobetrags vorschreibt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Nichtansässige Personen, die die spezifischen Wohnsitzkriterien eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht erfüllen, können keine Werbungskosten geltend machen und müssen ihre Mieteinnahmen in Spanien als Bruttoeinkommen versteuern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-11-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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