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V2982-15 ·8. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine IRNR-Steuerpflicht, wenn Dienstleistungen von Gebietsfremden außerhalb Spaniens genutzt werden

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob bei Dienstleistungen von Gebietsfremden ohne Betriebsstätte Quellensteuer (IRNR) einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass keine Steuerpflicht besteht, sofern die Dienstleistungen nicht für wirtschaftliche Aktivitäten in Spanien genutzt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen; Vermeidung unnötiger Quellensteuerabzüge bei Ausnutzung der Leistungen außerhalb Spaniens.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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