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V2955-18 ·14. November 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug der Abschreibung: 3 % des höheren Wertes aus Anschaffungskosten oder Katasterwert (ohne Grund und Boden)

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem anzuwendenden Wert für den Abzug der Abschreibung einer in Frankreich vermieteten Immobilie, für die kein Katasterwert vorliegt. Die DGT stellt klar, dass die abzugsfähige Abschreibung 3 % des jeweils höheren Wertes aus den Anschaffungskosten oder dem Katasterwert beträgt, wobei der Bodenwert stets auszuschließen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Berechnungsgrundlage für die Abschreibung bei Immobilienvermögen und stellt sicher, dass der Bodenwert nicht Teil der abzugsfähigen Bemessungsgrundlage ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-11-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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