Zum Inhalt springen
V2952-23 ·8. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte aus Immobilien einer noch nicht abgetretenen Erbmasse werden den Erben entsprechend ihrem Anteil zugerechnet

Der Anfragende erkundigt sich, ob Einkünfte aus einer Immobilie einer Erbmasse, die noch nicht förmlich angenommen wurde, ihm zuzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass es sich um eine herrenlose Erbmasse (herencia yacente) handelt und die Einkünfte den Erben gemäß den geltenden Regeln oder Vereinbarungen oder, falls keine vorhanden sind, zu gleichen Teilen zuzurechnen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Immobilienerträgen bei noch nicht abgeschlossenen Erbfällen und legt die Zurechnungsregeln für die Erben fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt