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V2940-23 ·6. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein voller Abzug ausländischer Steuern bei aufgeschobener Zahlung in der Selbstveranlagung möglich

Eine in Spanien ansässige Erbin fragt, ob sie die Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für in Deutschland gezahlte Steuern geltend machen kann, wenn die Zahlung in diesem Land aufgeschoben wurde. Die DGT stellt klar, dass der volle Betrag nicht abgesetzt werden kann, wenn die ausländische Steuerschuld noch nicht vollständig beglichen wurde.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit zur Anrechnung ausländischer Steuern ein, sofern die Steuerzahlung nicht bereits vollständig geleistet wurde, was die Liquiditätsplanung bei grenzüberschreitenden Erbfällen beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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