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V2934-23 ·2. November 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanische Zweigstelle einer ausländischen Vermögensverwaltung begründet keinen Betriebsstättencharakter der verwalteten Fonds

Es wurde angefragt, ob ein auf den Cayman Islands domizilierter Investmentfonds in Spanien eine Betriebsstätte begründet, wenn eine spanische Zweigstelle eines französischen Unternehmens Management- und Beratungsdienstleistungen erbringt. Die DGT stellt fest, dass die Managementtätigkeit unabhängig vom bloßen Halten der Vermögenswerte des Fonds ist, weshalb die Zweigstelle keine Betriebsstätte des Fonds darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Erbringung von Managementdienstleistungen durch eine Zweigstelle nicht dazu führt, dass der verwaltete Fonds selbst als in Spanien ansässig gilt, sofern die Tätigkeit rechtlich und wirtschaftlich vom Halten der Vermögenswerte zu trennen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-11-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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