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V2905-20 ·25. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einnahmen aus gelegentlicher Kursleitung unterliegen der Einkommensteuer als Arbeitslohn

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus der Durchführung eines zweistündigen täglichen Kurses an einer Akademie. Die DGT stellt fest, dass es sich aufgrund der fehlenden Organisation der Produktionsmittel durch die Kursleiterin um Arbeitslohn handelt, der mit einem Quellensteueranteil von 15 % zu versteuern ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit, basierend auf der Organisation der Produktionsmittel.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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