Zum Inhalt springen
V2904-20 ·25. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten erhöhen nicht den Anschaffungswert der veräußerten Immobilie

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Kosten für Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Badarbeiten dem Anschaffungswert seiner Immobilie hinzugerechnet werden können, um den Veräußerungsgewinn zu berechnen. Die DGT stellt klar, dass diese Kosten als Reparatur- und Instandhaltungsausgaben nicht Teil des Anschaffungswerts sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass lediglich wertsteigernde Investitionen und Verbesserungen den Anschaffungswert erhöhen können, während laufende Erhaltungsmaßnahmen steuerlich nicht ansetzbar sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt