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V2900-23 ·30. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Steuerpflichtige Taxifahrer im Modell der pauschalierten Gewinnermittlung müssen keine Meldung über Geschäfte mit Dritten abgeben, außer bei Rechnungsstellung

Es wurde angefragt, ob ein Taxifahrer, der im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) nach dem Modell der pauschalierten Gewinnermittlung (estimación objetiva) und im vereinfachten Umsatzsteuer-Sonderregime besteuert wird, die jährliche Meldung über Geschäfte mit Dritten einreichen muss. Die DGT stellt klar, dass keine allgemeine Verpflichtung besteht, mit Ausnahme der Geschäftsvorgänge, für die eine Rechnung ausgestellt wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung entlastet Taxifahrer im pauschalierten Steuerregime von der administrativen Pflicht zur Abgabe der Meldung über Geschäfte mit Dritten, sofern keine Rechnungen ausgestellt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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