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V2900-19 ·21. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Auslandsvermögen: Erbschaften müssen in Spanien deklariert und die Doppelbesteuerung geltend gemacht werden

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine Erbschaft, für die bereits in Italien Steuern gezahlt wurden, in Spanien zu deklarieren ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass die Ansässigkeit zur Steuerpflicht aufgrund der persönlichen Verpflichtung führt und die im Ausland gezahlten Steuern abgezogen werden können.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die weltweite Steuerpflicht von in Spanien ansässigen Personen und die Möglichkeit der Anrechnung ausländischer Steuerzahlungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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