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V2865-16 ·22. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Dividenden ausländischer Unternehmen unterliegen nicht dem Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer

Ein Steuerpflichtiger, der das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nutzt, erkundigt sich, ob Dividenden ausländischer Unternehmen in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt klar, dass diese nicht dem Sonderregime unterliegen, da es sich nicht um in spanischem Hoheitsgebiet erzielte Einkünfte handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer auf Einkünfte beschränkt ist, die in Spanien erwirtschaftet werden, wodurch ausländische Kapitalerträge außerhalb dieses Rahmens bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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