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V2862-14 ·22. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Sacheinlagen bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe anwendbar

Eine Muttergesellschaft erkundigt sich, ob die Einbringung von Geschäftsanteilen durch natürliche Personen unter die Sonderregelung für Sacheinlagen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligung und den Wohnsitz erfüllt sind und die Transaktion über den bloßen Steuervorteil hinaus auf wirtschaftlich begründeten Motiven beruht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit der Sonderregelung für Sacheinlagen unter der Bedingung, dass die Transaktion eine wirtschaftliche Substanz aufweist und nicht ausschließlich der Steuervermeidung dient.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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