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V2850-23 ·23. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umsatzsteuerliche Behandlung der Stromverteilung durch eine Betriebsstätte auf den Kanaren: unterschiedliche Ortssatzregeln

Ein Stromverteiler mit einer Betriebsstätte auf den Kanaren prüft die Umsatzsteuerpflicht seiner Verteilvorgänge aus diesem Gebiet. Die DGT analysiert die Ortssatzregeln: Die Lieferung von Strom als Warenlieferung richtet sich nach Art. 68.Seis LIVA (tatsächlicher Verbrauch oder Wiederverkäufer im Anwendungsbereich der Steuer). Der Verteilungsdienst oder der Netzzugang als Dienstleistung richtet sich nach den Art. 69 und 70 LIVA, unter Berücksichtigung von Art. 69.Dos.k), der diesen Dienst vom Anwendungsbereich ausschließt, wenn der Empfänger kein Unternehmer ist und sich außerhalb der Gemeinschaft befindet, es sei denn, er ist in den Kanaren, in Ceuta oder in Melilla ansässig. Die DGT unterscheidet, ob die Verteilung als eigenständige Leistung oder gemeinsam mit der Lieferung erfolgt, und wendet die Doktrin der Einheitsoperation des EuGH an, wenn beide Leistungen untrennbar sind.

In 8 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung bei der Trennung von Stromlieferung und Verteilungsdienstleistung, insbesondere hinsichtlich der geografischen Anwendung der Steuer bei nicht-unternehmerischen Empfängern außerhalb der EU.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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