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V2845-16 ·21. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Gewinne eines andorranischen Unternehmens aus Management-Supportleistungen sind nur in Andorra steuerpflichtig, sofern kein Betriebsstätte in Spanien vorliegt

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Andorra eine Besteuerung in Spanien von Zahlungen für Management-Supportleistungen eines verbundenen andorranischen Unternehmens ausschließt. Die DGT stellt fest, dass diese Gewinne, sofern keine Betriebsstätte in Spanien besteht, nur in Andorra besteuert werden dürfen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zur Vermeidung der Besteuerung von Management-Dienstleistungen durch ausländische verbundene Unternehmen ohne Betriebsstätte im Inland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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