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V2810-19 ·11. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

60 % Mieterminderung setzt dauerhaften Wohnbedarf voraus

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die 60 %ige Minderung der Nettoerträge bei der Vermietung von Zimmern in einer Wohnung angewendet werden kann. Die DGT stellt klar, dass diese Minderung nur gilt, wenn der Vertrag gemäß LAU als Wohnraumvermietung einzustufen ist, was voraussetzt, dass die Immobilie dem dauerhaften Wohnbedarf des Mieters dient.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Minderung der Nettoerträge ist strikt an die Zweckbestimmung als dauerhafter Wohnraum gebunden; die Vermietung von Zimmern oder Kurzzeitvermietungen ohne dauerhaften Wohnsitzcharakter schließt diesen Vorteil aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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