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V2797-23 ·16. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Option auf das Sonderregime nach Art. 93 LIRPF bei Entsendung durch einen Arbeitgeber in Spanien möglich

Ein in Schweden ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das Sonderregime gemäß Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann, wenn er zur Arbeit in die spanische Niederlassung eines schwedischen Unternehmens nach Spanien zieht. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: keine vorherige Ansässigkeit in Spanien, keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte und die Entsendung erfolgt aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber in Spanien.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Ermöglicht Steuerpflichtigen, die aus einem Arbeitsverhältnis mit einem spanischen Arbeitgeber nach Spanien ziehen, von den Vergünstigungen des Sonderregimes für Entsandte zu profitieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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