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V2795-23 ·16. Oktober 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Korrekturrechnung zur Umsatzsteuer-Nachversteuerung bei Teilzahlung einer Forderung im Insolvenzverfahren erforderlich

Eine Fachkraft fragt an, ob bei der Teilzahlung einer Forderung aus einem Insolvenzverfahren nach einer bereits erfolgten Reduzierung der Bemessungsgrundlage eine neue Rechnung mit Umsatzsteuer ausgestellt werden muss. Die DGT stellt klar, dass weder die Bemessungsgrundlage korrigiert noch die Umsatzsteuer erstattet werden muss, da das Insolvenzverfahren nicht aus den spezifischen Gründen beendet wurde, die eine solche Korrektur rechtfertigen würden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Teilzahlungen im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens keine automatische Anpassung der zuvor reduzierten Bemessungsgrundlage oder der Umsatzsteuerpflicht auslösen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Korrekturrechnung nicht erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-10-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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