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V2791-15 ·25. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Sacheinlagen bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe anwendbar

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Holding unter das Sonderregime für Fusionen und Spaltungen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Beteiligungs- und Wohnsitzanforderungen erfüllt sind und die Gründe für die Transaktion wirtschaftlicher Natur sind und nicht rein steuerliche Motive verfolgen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit von Sonderregelungen bei Umstrukturierungen, sofern die wirtschaftliche Substanz der Transaktion gegenüber steuerlichen Gestaltungsmotiven überwiegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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