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V2785-19 ·10. Oktober 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein ermäßigter Quellensteuerabzug bei Wiederaufnahme einer bereits ausgeübten beruflichen Tätigkeit

Eine Fachkraft erkundigte sich, ob sie bei einer erneuten Anmeldung im Jahr 2019 nach einer Ausübung derselben Tätigkeit im Jahr 2015 den ermäßigten Quellensteuerabzug für Tätigkeitsaufnahmen anwenden könne. Die DGT entschied, dass dies nicht zulässig ist, da es sich nicht um eine Tätigkeitsaufnahme, sondern um die Fortsetzung einer bereits ausgeübten Tätigkeit handelt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der vergünstigte Steuersatz nur für eine echte Erstaufnahme einer Tätigkeit gilt und nicht bei einer Wiederaufnahme derselben beruflichen Tätigkeit angewendet werden darf.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-10-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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