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V2774-15 ·25. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Möglichkeit der Anwendung des Sonderregimes für die Gesamtaufteilung nach dem LIS und Anforderungen des Gesetzes 3/2009

Ein anfragendes Unternehmen erkundigt sich, ob seine Aufteilung unter das steuerliche Sonderregime fallen kann. Die DGT antwortet, dass dies möglich ist, sofern die Aufteilung nach handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt und die Gesellschafter die Anteile verhältnismäßig erhalten, vorausgesetzt, die Transaktion dient nicht primär der Steuerhinterziehung oder der Erlangung unrechtmäßiger Steuervorteile.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit steuerlicher Sonderregime bei Gesamtaufteilungen, sofern die wirtschaftliche Substanz gewahrt bleibt und keine rein steuerliche Motivlage vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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