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V2771-16 ·21. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Portugal darf Einkünfte aus nicht in Spanien ausgeübter Erwerbstätigkeit besteuern

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob Portugal seine Arbeitseinkünfte besteuern darf, wenn er für eine portugiesische Stelle tätig ist. Die DGT stellt fest, dass Portugal gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht hat, sofern die Tätigkeit dort ausgeübt wird, wenngleich der Arbeitnehmer in Spanien unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Besteuerungsrechte des Tätigkeitsstaates bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit und betont die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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