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V2768-21 ·11. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Beteiligungen an wirtschaftlich tätigen Unternehmen gilt nicht als nicht betrieblich genutztes Vermögen

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die durch den Verkauf von Beteiligungen an einem Unternehmen generierten liquiden Mittel als nicht betrieblich genutztes Vermögen zu werten sind, um die Befreiungsvoraussetzungen für die Vermögensteuer zu prüfen. Die DGT stellt fest, dass diese Mittel nach einer zweckgerichteten Auslegung nicht als nicht betrieblich genutztes Vermögen gelten, sofern sie aus dem Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen stammen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung erleichtert die Einhaltung der Befreiungsvoraussetzungen für die Vermögensteuer, da Liquidität aus dem Verkauf wirtschaftlich tätiger Beteiligungen weiterhin als betrieblich genutztes Vermögen gewertet wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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