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V2743-21 ·10. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Durchführung eines Obstbaukurses gilt nicht als landwirtschaftliche Tätigkeit für die Anwendung von 2 % Quellensteuer

Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob auf einer Rechnung für einen Obstbaukurs eine Quellensteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt klar, dass für einen Abzugspflichtigen gemäß Art. 76 RIRPF die Einkünfte aus landwirtschaftlichen, Viehzucht- oder Forstwirtschaftstätigkeiten stammen müssen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass rein bildende Maßnahmen im Agrarsektor nicht unter die spezifischen Steuervergünstigungen für landwirtschaftliche Erwerbstätigkeiten fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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