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V2728-21 ·8. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übergangsgeld für Abgeordnete des Europäischen Parlaments gilt als Arbeitslohn ohne Anspruch auf Ermäßigung nach Art. 18

Ein in Spanien ansässiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments erkundigt sich, ob seine Übergangsentschädigung bei Beendigung des Mandats als Arbeitslohn gilt und ob die Ermäßigung wegen Unregelmäßigkeit angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass es sich zwar um Arbeitslohn handelt, die Ermäßigung gemäß Artikel 18 jedoch nicht anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Übergangsgelder für EU-Abgeordnete steuerlich als Arbeitslohn zu behandeln sind, schließt jedoch die Anwendung der Steuerermäßigung für unregelmäßige Einkünfte aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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