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V2690-20 ·2. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und Abschreibungen bei der Vermietung von Zimmern in der selbst genutzten Wohnung

Ein Eigentümer erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen und der Anwendung von Minderungsfaktoren bei der Vermietung von Zimmern in seiner Wohnung. Die DGT stellt klar, dass nur jene Aufwendungen und Abschreibungen abzugsfähig sind, die im Verhältnis zur vermieteten Zeit und Fläche stehen, und dass der Reduktionssatz von 60 % gilt, sofern es sich um einen Wohnraummietvertrag handelt, der ein Jahr überschreitet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Nebeneinkünften aus der Vermietung von Teilen der eigenen Wohnung und legt die Voraussetzungen für die Anwendung von Steuerermäßigungen fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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