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V2685-15 ·17. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Anwendung des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer bei Einkünften durch eine Betriebsstätte

Es wird geprüft, ob ein künftiger Geschäftsführer, der ins Ausland entsandt wird und dort eine selbstständige Tätigkeit ausübt, das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass das Erzielen von Einkünften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten über eine Betriebsstätte in Spanien die Anwendung dieses Regimes ausschließt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Zugang zum Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer ein, wenn eine Betriebsstätte in Spanien vorliegt, was erhebliche steuerliche Auswirkungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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