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V2675-15 ·16. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Entschädigungen für Dienstleistungsausfälle unterliegen nicht der MwSt. und sind als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit im IRPF zu versteuern

Ein Reiseleiter erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Entschädigung, die aufgrund der Stornierung einer Dienstleistung gezahlt wurde. Die DGT stellt fest, dass der Betrag nicht der MwSt. unterliegt und im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit zu erfassen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Einordnung von Entschädigungszahlungen abseits von Gegenleistungen und präzisiert die Abgrenzung zwischen MwSt.-pflichtigen Umsätzen und steuerpflichtigen Einkünften aus beruflicher Tätigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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