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V2658-15 ·11. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung niedrigerer Quellensteuer bei Ausgleich früherer Übersteuerungen für Geschäftsführer möglich

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Quellensteuersatz für seinen Geschäftsführer in den verbleibenden Monaten des Jahres gesenkt werden kann, um zuvor zu hohe Steuerabzüge auszugleichen. Die DGT stellt klar, dass kein niedrigerer als der gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz angewendet werden darf, und verweist auf das Korrekturverfahren zur Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können Steuerabzüge bei der Lohnsteuer nicht einseitig durch niedrigere Sätze in Folgemonaten korrigieren; stattdessen muss das formale Korrekturverfahren genutzt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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