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V2656-15 ·11. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nichtzahlung einer Forderung im Insolvenzverfahren stellt nicht automatisch einen Vermögensverlust dar

Ein Gläubiger erkundigt sich, ob der nicht erstattete Betrag einer im Insolvenzverfahren befindlichen Einheit als Vermögensverlust gewertet werden kann. Die DGT stellt klar, dass ein Verlust erst dann eintritt, wenn die Forderung gerichtlich uneinbringlich ist oder die Voraussetzungen der zeitlichen Zurechnung gemäß Artikel 14.2 des Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF) erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Diese Entscheidung präzisiert die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Verlusten aus uneinbringlichen Forderungen im Insolvenzfall und verhindert eine verfrühte steuerliche Absetzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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