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V2644-25 ·23. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Einkommensteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei unentgeltlicher Überlassung von Verkehrsflächen an die Gemeinde

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die unentgeltliche Überlassung von Verkehrsflächen an die Gemeinde nach einer Teilung eines städtischen Grundstücks der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass kein Veräußerungsgewinn vorliegt, da keine Veränderung in der Zusammensetzung des Vermögens eintritt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Bereitstellung von Flächen für die öffentliche Infrastruktur im Rahmen von Bebauungsplänen nicht als steuerpflichtiger Vermögenszuwachs gewertet wird, sofern die Vermögensstruktur unverändert bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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