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V2643-22 ·27. Dezember 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwalts- und Insolvenzverwaltergebühren sind keine Vermögensminderung in der Einkommensteuer (IRPF)

Es wurde angefragt, ob Anwaltshonorare und Gebühren des Insolvenzverwalters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als Vermögensminderung steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt klar, dass diese Kosten keine Vermögensminderungen darstellen, da sie als Konsumausgaben gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Kosten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren nicht zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage durch Vermögensminderungen herangezogen werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-12-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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