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V2638-24 ·26. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rechnungsstellungssysteme müssen RD 1007/2023 nur bei ausstellungspflichtigen Vorgängen einhalten

Ein Unternehmen im Regime des Recargo de Equivalencia fragt an, ob die neuen Anforderungen an IT-gestützte Rechnungsstellungssysteme gemäß RD 1007/2023 anzuwenden sind. Die DGT stellt klar, dass die Verordnung nicht auf Vorgänge im Rahmen des Recargo de Equivalencia Anwendung findet, bei denen keine Rechnungsausstellungspflicht besteht, wohl aber auf jene, bei denen diese verpflichtend ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Verordnung regelt die technischen Anforderungen an Rechnungsstellungssysteme, wobei die Anwendbarkeit von der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungsstellung des jeweiligen Geschäftsvorgangs abhängt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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