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V2634-22 ·27. Dezember 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf eines unbebauten Grundstücks: Keine Umsatzsteuerpflicht, aber Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Verkauf eines als bebaubar eingestuften landwirtschaftlichen Grundstücks der Umsatzsteuer unterliegt und wie die Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) erfolgt, wenn vorab ein Vorvertrag (Arras-Vertrag) unterzeichnet wird. Die DGT stellt klar, dass der Verkauf nicht der Umsatzsteuer unterliegt, sofern keine Erschließungsmaßnahmen begonnen wurden, und als Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer zu behandeln ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Einstufung als bebaubar nicht zur Umsatzsteuerpflicht führt; entscheidend ist das Fehlen tatsächlicher Erschließungsarbeiten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-12-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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