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V2619-14 ·6. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Einreichung der Formulare 296 und 216 für nicht ansässige Arbeitnehmer mit nicht steuerpflichtigen Einkünften

Ein Unternehmen erkundigt sich nach den Pflichten zur Quellensteuerabzug und zur Einreichung von Steuerformularen aufgrund der Entsendung einer Arbeitnehmerin nach Äquatorialguinea. Die DGT erläutert, dass die Besteuerung von der steuerlichen Ansässigkeit der Arbeitnehmerin abhängt und dass im Falle einer Nichtansässigkeit die ausländische Erwerbstätigkeit nicht der IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Entsendungen ins Ausland und präzisiert die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Einkünften bei nicht ansässigen Arbeitnehmern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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