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V2618-23 ·27. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sanierungsarbeiten als Reinvestition anrechenbar, sofern sie die Bausubstanz betreffen und Fristen eingehalten werden

Die Anfragenden stellten die Frage, ob Sanierungsarbeiten an einem historischen Wohnhaus als reinvestierter Betrag für die Steuerbefreiung des selbstgenutzten Wohneigentums gelten können und ob die Zwei-Jahres-Frist verlängert werden kann. Die DGT stellt klar, dass nur Arbeiten zur strukturellen Konsolidierung als Sanierung gelten und die Zahlungen innerhalb der Zwei-Jahres-Frist erfolgen müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der als Reinvestition anrechenbaren Sanierungsmaßnahmen auf strukturelle Erhaltungsarbeiten ein und bestätigt die strikte Einhaltung der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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