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V2616-19 ·24. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Anwendung der 95 %-Minderung bei der Schenkung von Anteilen ohne Unterwerfung unter die Vermögenssteuer

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Minderung bei der Schenkung von Geschäftsanteilen seines in Russland ansässigen Vaters geltend machen kann. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da der Schenker gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien nicht der Vermögenssteuer unterliegt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerermäßigungen bei Schenkungen von Anteilen ein, wenn der Schenker aufgrund seines steuerlichen Wohnsitzes nicht in Spanien vermögenssteuerpflichtig ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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