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V2604-21 ·27. Oktober 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Teilspaltung setzt voraus, dass das abgesonderte Vermögen einen eigenständigen Geschäftsbereich darstellt

Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob ihr Spaltungsprojekt (Teilspaltung oder Gesamtspaltung) für das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Betracht kommt. Die DGT stellt klar, dass bei einer Teilspaltung zwingend erforderlich ist, dass das übertragene Vermögen bereits zuvor einen Geschäftsbereich mit differenzierter Verwaltung und Organisation bildete. Bei einer Gesamtspaltung hingegen wird dieser Geschäftsbereich nicht vorausgesetzt, sofern die Zuteilung proportional erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die organisatorische Abgrenzung bei Teilspaltungen, um die steuerliche Anerkennung des Sonderregimes zu gewährleisten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-10-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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