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V2604-16 ·13. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vorzeitige Ruhestandsleistungen eines in Kuba ansässigen Steuerpflichtigen können in Spanien der IRNR unterliegen

Ein in Kuba steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die im Rahmen einer Vorruhestandsvereinbarung mit einem spanischen Unternehmen erhaltenen Beträge in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte, da sie aus einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit in Spanien stammen, der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass Vorruhestandsleistungen, die auf einer früheren Beschäftigung in Spanien basieren, auch bei einem Wohnsitz im Ausland der spanischen Besteuerung unterliegen können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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