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V2593-21 ·25. Oktober 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Veräußerungsgewinn oder -verlust bei Vermögensübertragungen durch Erbverträge mit gegenwärtiger Wirkung

Es wurde angefragt, ob die Übertragung von Vermögenswerten durch einen Erbvertrag mit Definition (Erbvertrag mit gegenwärtiger Wirkung) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass diese Übertragungen als erbrechtliche Zuwendungen (lucrativas por causa de muerte) gelten und daher keinen Veräußerungsgewinn oder -verlust begründen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass solche Übertragungen steuerlich als Erbgänge und nicht als steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte behandelt werden, was die steuerliche Behandlung von Erbverträgen mit sofortiger Wirkung präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-10-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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