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V2557-21 ·21. Oktober 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen ist von der MwSt. befreit und schließt die Sonderregelung für die Landwirtschaft nicht aus

Eine landwirtschaftliche Erbengemeinschaft fragt an, ob die Verpachtung eines Teils ihres landwirtschaftlichen Grundstücks der MwSt. unterliegt und ob dies den Verbleib in der Sonderregelung für die Landwirtschaft verhindert. Die DGT stellt klar, dass die Operation von der MwSt. befreit ist und die Verpachtungstätigkeit einen differenzierten Sektor darstellt, der das Sonderregime nicht beeinträchtigt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen und sichert die Kontinuität der Sonderregelung für Landwirte, die zusätzlich Verpachtungserträge erzielen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-10-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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